Die AÜG-Reform 2017
Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit Wirkung zum Jahr 2017 beschlossen. Die Gesetzesreform beinhaltet tiefgehende Einschnitte in die bisherige Grundlage der Arbeitnehmerüberlassung.iperdi stellt die wichtigsten Punkte kurz und knapp zusammen und erläutert am Beispiel der Metall- und Elektrobranche mögliche Ausnahmefälle:
Die AÜG-Reform 2017
Ausführliche Informationen über die Gesetzesänderung am Bsp. der Metall- und Elektroindustrie finden Sie in unserer Broschüre: Download PDF
Kurzübersicht Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer
Hier finden Sie eine anschauliche Kurzübersicht zu Equal Pay und Höchstüberlassungdauer: Download PDF
Zeitarbeit lohnt sich
Auch mit den Bedingungen in den neuen Tarifverträgen gibt es weiterhin unschlagbare Argumente für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern: hohe Flexibilität, Kostensicherheit, neue Motivation etc. Download PDFWeitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen iGZ: www.ig-zeitarbeit.de