04 Juli 13

Branchenzuschlags-Tarifvertrag in der Druckindustrie in Kraft getreten

Seit dem 1. Juli gibt es nun auch in der Druckindustrie für gewerbliche Zeitarbeitskräfte stufenweise Gehaltsanpassungen. Somit haben nun alle neun abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträge Gültigkeit.

Im Februar dieses Jahres einigte sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf folgende Lohnerhöhungsstufen für die Entgeltgruppen eins bis fünf:

1. Stufe: nach der 4. vollendeten Woche: 8 Prozent
2. Stufe: nach dem 3. vollendeten Monat: 15 Prozent
3. Stufe: nach dem 5. vollendeten Monat: 20 Prozent
4. Stufe: nach dem 7. vollendeten Monat: 35 Prozent
5. Stufe: nach dem 9. vollendeten Monat: 45 Prozent

Für die Entgeltgruppen sechs bis neun gibt es keine Erhöhungen, weil die Lohndifferenz hier zu gering ausfällt.