07 Jan. 15
iperdi Faktencheck: Mindestlohn und Erhöhung Branchenmindestlöhne ab 01.01.2015
Seit Jahresbeginn gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Da die Zeitarbeitsbranche in den westlichen Bundesländern bereits seit Beginn 2014 einen Einstiegslohn von 8,50 Euro zahlt, ändert sich hier vorerst nichts. Für die mit 7,86 Euro geringeren Stundenlöhne des Tarifes Ost gilt eine Übergangsregelung. Diese sieht eine stufenweise Erhöhung des Lohnes auf Mindestlohnniveau bis 01.06.2016 vor. Eine erste Anhebung auf 8,20 Euro wird bereits zum 01.04.2015 stattfinden. Zu diesem Stichtag wird auch der Stundenlohn West auf 8,80 Euro angehoben.Seit dem 1.1.2015 steigen ferner fünf neue Zeitarbeitsbranchenlöhne, die oberhalb der 8,50 - Marke liegen. Hier erhöht sich u.a. der Lohn für Gebäudereiniger von 9,31 Euro auf 9,55 Euro (West) bzw. von 7,96 Euro auf 8,50 Euro (Ost). Ebenso steigt der Lohn für Mitarbeiter der Pflegebranche von 9,00 Euro auf 9,40 Euro (West) und von 8,00 Euro auf 8,65 Euro (Ost). Informationen zu weiteren Lohnerhöhungen erhalten Sie hier: LINK